Medizinisches „capacity building“ wird auf allen Ebenen des Gesundheitssystems gefördert. Auf diese Weise möchte die Stiftung Hilfe zur Selbsthilfe und damit einen möglichst nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Situation vor Ort leisten.
Im Fokus der Förderung steht die medizinische Aus- und Weiterbildung – vom Gesundheitshelfenden auf dem Land über Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer bis hin zu Fachärztinnen und Fachärzten an der Universität. Langfristig sollen die Projekte von den einheimischen Schwestern sowie Ärztinnen und Ärzten selbst fortgeführt werden. Hierfür ist essentiell, auch vor Ort ein adäquates Umfeld und Anreize zu schaffen, um der Abwanderung von qualifiziertem Personal vorzubeugen: durch die Verbesserung der lokalen medizinischen Infrastruktur, die Schaffung lokaler Netzwerke, Kooperationen mit Kliniken, Universitäten, Wirtschaftsunternehmen und der Politik. Besonderer Wert wird auf den Einbezug lokaler Partnerinnen und Partner in Projektplanung und -implementierung gelegt.
Die Antragstellenden der Stiftung im humanitären Bereich sind öffentlich-rechtliche Gesundheitseinrichtungen, wie Universitätskliniken, Krankenhäuser und gemeinnützige Organisationen und Vereine mit medizinischer Ausrichtung aus Deutschland oder dem europäischen Ausland.
Eine Antragstellung mit Projektkomponenten in folgenden Bereichen ist jederzeit möglich:
- Verbesserung der stationären und ambulanten Patientenversorgung, z.B. Aufbau oder Förderung von Behandlungszentren, Einführung neuer Behandlungsmethoden.
- Aufbau von Präventions- und Informationsprogrammen, z.B. Förderung von regionalen Gesundheitsberatungsstellen oder von lokalen Netzwerken von Helferinnen und Helfern sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.
- Direkte Aus- und Weiterbildung von medizinischem Fachpersonal, z. B. Gesundheitshelferinnen und -helfer, Hebammen, Krankenpflegerinnen und -pfleger, Clinical Officers, medizinisch-technische Berufe, Studierende, Ärztinnen und Ärzte
- Ausbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, z. B. durch Aufbau von Lehrinstituten, Förderung spezifischer Ausbildungsprogramme oder durch die Verbesserung von Lehrmaterialien
- Medizinische Datenerhebung und -auswertung ausschließlich mit medizinisch-humanitärer Zielsetzung
Wir fördern nicht:
- Privatpersonen
- Einzelfallhilfen
- Nothilfemaßnahmen bei akuten Katastrophen
- Projekte ohne medizinischen Schwerpunkt
- Bauprojekte
- Projekte in Deutschland, der EU oder anderen Nicht-Entwicklungsländern
- Kommerziell ausgerichtete oder nicht gemeinnützige Projekte
Antragstellung:
Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Der humanitäre Aspekt des Projekts muss klar erkennbar sein.
Die Mindestfördersumme beträgt 50.000 €. Laufzeiten sind möglich bis zu 36 Monaten. In den letzten 5 Jahren lag die gemittelte Bewilligungssumme bei 110.000 €/Jahr und die mittlere Laufzeit bei 28,5 Monaten.
In begründeten Fällen können Folgeanträge gestellt werden für die Fortsetzung eines Projekts; dies ist erst nach Projektabschluss, Übersendung des Abschlussberichts sowie des Mittelverwendungsnachweises möglich.
Anträge werden ausschließlich via E-Mail an antrag-humanitaer@ekfs.de angenommen.
Der Antrag muss in drei separat abgespeicherte PDFs, ein Excel Logframe und ein Excel Budget gegliedert sein:
- A Projektbeschreibung (PDF),
- B Institutionen und Personen (PDF),
- C Anlagen (PDF), z. B. Bescheinigung der Gemeinnützigkeit, behördliche Genehmigungen, Kooperationsbestätigungen, Referenzschreiben, Einverständniserklärung DSGVO.
- D Logframe (Excel)
- E Budget (Excel)
Bitte beachten Sie unbedingt die Checkliste der erforderlichen Anlagen:
- Lebensläufe der folgenden Personen werden erwartet: Verantwortliche Projektleitung der antragstellenden Organisation, lokale Projektleitung, fachlich relevante Mitarbeitende der antragstellenden Organisation sowie der Partnerorganisation/en
- Kooperationszusage der implementierenden Partnerorganisation
- Kooperationszusage (MoU) oder Absichtserklärung der staatlichen Gesundheitsbehörden im Projektland
- Nachweis der Gemeinnützigkeit der antragstellenden Organisation. Im Falle einer antragstellenden Einrichtung außerhalb von Deutschland, Erklärung, dass diese in Deutschland nicht beschränkt steuerpflichtig ist. Falls eine beschränkte Steuerpflicht in Deutschland besteht, sind Unterlagen beizufügen aus denen hervorgeht, das die Organisation gemeinnützig und als steuerbegünstigt in Deutschland anerkannt ist.
- Nachweis oder Erklärung, dass alle Projektpartner unabhängig von Religion, Hautfarbe oder Nationalität Hilfe leisten
- Erklärung, dass eine Förderung des Projektes bei keiner anderen Förderinstitution eingereicht ist
- ggf. Auflistung aller derzeit laufenden Förderungen für das Projekt
- ggf. behördliche Genehmigungen, nationale Akkreditierung von Ausbildungsprogrammen etc.
- ggf. Ethikvotum
- ggf. Angebote für beantragte Geräte (bei Einzelanschaffungskosten über 10.000 €, Erläuterungen zur Auswahl des beantragten Gerätes und mindestens zwei Angebote verschiedener Hersteller)
- Bestätigung, dass die implementierende Partnerorganisation standardisierte Finanzauthorisierung- und Beschaffungsrichtlinien hat und ein lokales Audit durchgeführt werden wird.
- Übersicht der relevanten Projekte der letzten drei Jahre
- Übersicht der Einnahmen/Ausgaben der Institution der letzten drei Jahre
- Einverständniserklärung zur Speicherung der Daten, als pdf-Datei zum Download auf unserer Webseite: https://www.ekfs.de/humanitaere-foerderung/foerderlinien/regulaere-foerderlinie
Sofern Sie das erste Mal einen Antrag bei der EKFS stellen, reichen Sie bitte zusätzlich ein:
- Referenzschreiben für die antragstellende Organisation z.B. von früheren Projektpartner/innen oder Geldgeber/innen (maximal drei)
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Antragstellung (siehe Downloads weiter unter).
Erstantragstellerinnen und -antragstellern wird empfohlen, vor Antragseinreichung telefonisch oder per E-Mail für eine Beratung Kontakt mit der Stiftung aufzunehmen.