Eine Übersicht der Förderprojekte aus der Förderlinie "Schlüsselprojekte" finden Sie hier.
Die Anträge können jederzeit gestellt werden.
Mit dieser Fördermaßnahme fördert die Stiftung Projekte, die das Potenzial aufweisen, grundlegende für ein ganzes Forschungsfeld richtungweisende Entdeckungen zu zeitigen. Dies kann z. B. sein:
- der Nachweis eines bisher fehlenden Kausalzusammenhangs
- das Testen einer bisher nicht da gewesenen oder nicht bearbeitbaren Hypothese
- das Infrage-Stellen einer bisher allgemein akzeptierten Theorie
- ein „proof of principle“ oder eine “first in man” Untersuchung eines innovativen Interventionsansatzes
- eine klinische Studie, die das Potential hat, Leitlinien entscheidend zu verändern (ausgenommen pharmazeutische Phase III-Studien)
- die Beantwortung einer neuen, grundlegenden Fragestellung an einer bereits etablierten Kohorte
Es liegt im Wesen des Überschreitens bisher geltender Wissensgrenzen, dass solche Schlüsselprojekte sich häufig keinem Fachbereich oder keiner thematisch definierten Ausschreibung zuordnen lassen.
Antragsberechtigte Adressaten
Anträge können von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gestellt werden, die in ihrem Forschungsgebiet international ausgewiesen sind und auf einschlägigen Gebieten herausragend veröffentlicht haben. Die Antragsteller sollten überzeugen, dass ihre Arbeitsgruppe – auch im internationalen Wettbewerb – im Zusammenwirken von Expertise, Vorarbeit oder auch Infrastruktur besonders zur Lösung des adressierten Problems geeignet ist.
Sowohl Personal- als auch Sachmittel können beantragt werden, die für die Umsetzung des geplanten Projekts notwendig und wissenschaftlich wohl begründet sind. Die Mittelvergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Vor der aufwendigen Ausformulierung eines vollständigen Antrags ist zunächst eine Antragsskizze einzureichen. Anhand dieser Skizze werden die Aktualität und das Potenzial der Projektidee als Schlüsselprojekt evaluiert.
Projektleiterinnen und Projektleiter eines aktuell laufenden EKFS-Förderprojekts sind erst nach Abschluss und Publikation der Ergebnisse dieses Projekts wieder antragsberechtigt.
Paper of the Month einreichen:
Wir laden alle Projektleiterinnen und Projektleiter, Stipendiatinnen und Stipendiaten und Kollegiatinnen und Kollegiaten ein, ihre aus der Förderung hervorgegangenen Publikationen als Paper of the Month einzureichen. Weitere Informationen finden Sie hier. Einen Überblick der Paper of the Month finden Sie hier.