Tröpfcheninfektionen

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Infektionen durch Tröpfchen oder Aerosole verhindern!
Tröpfcheninfektionen 2021

Beim Ausatmen und Sprechen sowie beim Niesen und Husten werden Krankheitserreger durch Vernebelung als Tröpfchen und Aerosole an die Umgebung abgegeben. Zur Tröpfchen- oder Aerosol-Infektion von Kontaktpersonen kommt es, wenn die Erreger anschließend auf deren Schleimhäute gelangen und sich dort vermehren.

Aktuell gängige Schutzmaßnahmen, wie sie im Rahmen der COVID-19-Pandemie angewendet werden, sind dabei unzureichend. Der Abstand von 1,5 m ist relativ willkürlich und für Aerosole zu gering. Die Mund-Nasen-Bedeckungen sind nicht völlig virendicht und beeinträchtigen die Kommunikation und Erschweren das Atmen. Luftfilter und Lüftungssysteme sind vielfach in Bezug auf ihre Wirkung nicht geprüft oder unzuverlässig. 

Obschon wir mit der Impfung ein sehr wirksames Instrument gegen COVID-19 haben, könnten zukünftige Mutationen der Coronaviren die Schutzwirkung der Impfung reduzieren und neue Viren, die über Tröpfchen und Aerosole übertragen werden, könnten erneut zu großen medizinischen und wirtschaftlichen Problemen führen. 

Deshalb möchte die Else Kröner-Fresenius-Stiftung dazu beitragen, die Forschung und Entwicklung von Maßnahmen zur Verhinderung von Tröpfchen- und Aerosol-Infektionen zu fördern. Die Stiftung stellt daher einmalig 1 Million Euro für praxisrelevante Projekte zur Verhinderung von Tröpfchen- und Aerosol-Infektionen zur Verfügung.

Beantragt werden können Fördermittel für 

  • Weiterentwicklungen bestehender Schutzmaßnahmen 
  • Neuentwicklungen von Materialien, Substanzen, Konzepten und Maßnahmen 
  • Interaktionsformate zur Entwicklung neuer Ideen 

Antragsberechtigt sind Mitglieder gemeinnütziger Institutionen, wie z. B. Universitäten, Krankenhäuser, Stiftungen, Vereine etc., gern gesehen sind auch Anträge von interdisziplinären Teams.

Es können sowohl Personal- als auch Sachmittel beantragt werden, die für die Umsetzung des geplanten Projekts notwendig und wissenschaftlich begründet sind. Die Mittelvergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Kurzanträge können bis zum 15.04.2021 unter hygiene@ekfs.de eingereicht werden.

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