Zur Verbesserung der Gesundheit von Menschen, die von NCDs (Non-communicable Diseases/nicht-übertragbare Krankheiten) in Entwicklungsländern (gemäß der OECD DAC-Länderliste) betroffen sind, stellt die Else Kröner-Fresenius-Stiftung Mittel in Höhe von 1.300.000 Euro zur Verfügung. Thematisch ist die Ausschreibung innerhalb der NCDs offen.
Ziel ist es, Programme im Bereich NCDs zu unterstützen, die:
- Patient/innen und Gesundheitspersonal insbesondere auf der Basisgesundheitsversorgungsebene erreichen
- Aufklärungs- und Präventionsarbeit leisten
- Weiterbildungsprogramme für Gesundheitspersonal auf Basisversorgungsebene nachhaltig aufbauen
- das Referenzsystem von der Basisgesundheitsversorgung bis hin zur tertiären Schwerpunktkliniken stärken (Stichwort: Continuum of Care)
Folgende Bedingungen müssen für die Antragstellung erfüllt sein:
- Das Antragsvolumen beträgt 200.000 € bis 400.000 €
- Die Laufzeit des Programms beträgt mindestens 3 Jahren
- Die Aktivitäten sind eingebettet in Projekte anderer relevanter Akteure vor Ort
- Das Programm wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert
- Das Vorhaben baut möglichst auf einem bestehenden Projekt auf
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen sowie Hochschulen oder universitäre Einrichtungen aus Deutschland, die bereits seit mehreren Jahren in enger Zusammenarbeit mit lokalen Partnern erfolgreich im Projektland arbeiten und über geeignete Organisationsstrukturen für eine erfolgreiche Umsetzung verfügen.
In einem ersten Schritt wird darum gebeten, eine formlose Antragsskizze von bis zu fünf Seiten einzureichen. Darin sind die Programmziele einschließlich der Indikatoren, die Hauptaktivitäten, die inhaltliche, zeitliche und finanzielle Projektplanung sowie die bisherige und bestehende Zusammenarbeit in der Projektregion mit Angaben zu bisherigen Geldgebern und Förderungen zu beschreiben. Mindestens eine Partnerorganisation und eine lokale Ansprechperson im Projektland müssen benannt werden, eine Bestätigung der lokalen Partnerorganisation(en) über die beabsichtigte Zusammenarbeit sowie eine Einverständniserklärung zur Speicherung der Daten der antragstellenden Person müssen beigefügt werden. Nach einer Vorauswahl werden die ausgewählten Antragstellenden zur Einreichung von Vollanträgen aufgefordert.
Die Antragsskizzen sollten möglichst in englischer Sprache in elektronischer Form bis zum 15. November 2023 an antrag-humanitaer@ekfs.de eingereicht werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Dr. Judith von Heusinger, E-Mail: j.heusinger@ekfs.de