Erst- und Zweitantragstellung

Einstieg in die wissenschaftliche Selbstständigkeit: Mit diesem Förderprogramm möchte die EKFS junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Bereich der Medizin unterstützen.
Erstanstragstellung: Einstieg in die wissenschaftliche Selbstständigkeit

Eine Übersicht der Förderprojekte aus der Förderlinie "Erst- und Zweitantragstellung" finden Sie hier.

Die EKFS unterstützt hiermit junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, deren bisherige wissenschaftliche Arbeiten eine erfolgreiche wissenschaftliche Karriere erwarten lassen, die jedoch in Bezug auf die Einwerbung von Fördermitteln für ihre Forschung noch am Anfang stehen. Die Anträge können jederzeit gestellt werden.

Junge forschungsbegeisterte Antragstellerinnen und Antragsteller auf dem Weg zu wissenschaftlicher Selbstständigkeit zu fördern, ist immer schon ein Schwerpunkt der Else Kröner-Fresenius-Stiftung gewesen. Erstanträge können promovierte Ärztinnen und Ärzte sowie in der medizinischen Forschung tätige Lebenswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler stellen. Es können die für die Projektdurchführung benötigten Personal- und Sachmittel beantragt werden. Gelder für die eigene Stelle sind davon ausgeschlossen.


Antragsberechtigte Adressaten
Anträge können von promovierten Ärztinnen und Ärzten oder in der medizinischen Forschung tätigen Lebenswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler gestellt werden, die an einem Universitätsklinikum, einer Universität oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland beschäftigt sind.

Anne Asschenfeldt
Anne Asschenfeldt
laufende Projektförderung und Stipendien (wissenschaftliche Förderung)

Erste Originalpublikationen als Erstautorin und -autor sind Voraussetzung. In der Regel haben die Antragstellerinnen und Antragsteller nach ihrer Promotion ihre wissenschaftliche Arbeit im Rahmen einer Postdoc-Zeit oder begleitend zu ihrer ärztlichen Weiterbildung fortgeführt.

Die Einwerbung von intramuralen Fördermitteln oder kleineren externen Teilprojektförderungen (z. B. als Mitantragstellerin und -steller) sind kein Hinderungsgrund für die Antragstellung. Gleiches gilt für personenbezogene Stipendien, die ohne Sachmittel vergeben wurden.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die als Projektleitung mehr als eine Projektförderung in begutachteten Verfahren von der DFG, BMBF, Krebshilfe, EU u. ä. eingeworben haben, sind allerdings in diesem Verfahren nicht mehr antragsberechtigt. Gleiches gilt für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die bereits einen durch die Else Kröner-Fresenius-Stiftung geförderten Erstantrag haben. Diese Einschränkung gilt nicht für Else Kröner Stipendiaten und Fellows der Kollegs.

Paper of the Month einreichen:
Wir laden alle Projektleiterinnen und Projektleiter, Stipendiatinnen und Stipendiaten und Kollegiatinnen und Kollegiaten ein, ihre aus der Förderung hervorgegangenen Publikationen als Paper of the Month einzureichen. Weitere Informationen finden Sie hier. Einen Überblick der Paper of the Month finden Sie hier. 

Downloads

Ausschreibung Erst- und Zweitanträge
Hinweise für Erst- und Zweitantragstellende
Einverständniserklärung Direktor
Bewilligungsbedingungen
Projektberichtdocx / 32.66 KB
Muster